Vertrieb in Polen

Beraterkonzept für die Exporttätigkeit Ihrer Firma in Polen

1. Die Markterschließung erfordert den persönlichen Einsatz in Polen selbst, da die Vorgänge, die hierzulande als Routine betrachtet werden, auf polnischer Seite zunächst unerwartete Einzelprobleme aufwerfen und somit unbedingt vor Ort gelöst werden müssen.
Folglich muß die Beratung darauf orientieren, einen kompetenten, deutschsprechenden Polen als Kooperationspartner vor Ort und zwar für alle Phasen des Markteintritts zu finden und der dann vertragsrechtlich zu binden sein wird. Über diesen Kooperationspartner wird schrittweise ein Vertriebsnetz installiert, das je nach Kundenpotential auszubauen ist.
2. Da die Auswahl des passenden polnischen Kooperationspartners wohl zu bedenken ist, wird die Firma Ost-West Consulting ihre langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit mit polnischen Fachfilialen nutzen.
3. In Konsultation mit mit der polnischen Seite, wird zu prüfen sein, wie und wo sich das Produkt von interessierten Firmen verkaufen läßt, d.h. auch in welchem Ausmaß und in welchem zeitlichen Rahmen es dem polnischen Markt zur Verfügung gestellt werden muß. Es muß beraten werden, wie die Marketingmaßnahmen hierfür abzustimmen sind. Die Beratung muß weiter über die Aufgaben des polnischen Personals beim Vertrieb Aussagen treffen, über deren Betreuung und Qualifizierung, aber auch über deren Kontrolle ist zu befinden. Ziel ist es, eine schlagkräftige Vertriebsorganisation aufzubauen.
4. Die Beratung hat Auskunft darüber zu geben, wie und welche Stärken des Produktes und Stärken der Spezialleistungen von interessierten Firmen auf dem polnischen Markt greifen. In jedem Fall werden es die vom deutschen Markt her bekannten individuellen Stärken des Produktes und die speziellen Leistungen der Firmen sein, die in den Mittelpunkt des Marketings auch in Polen zu stellen sein werden.
5. Neben den marktlichen und den Standortinformationen müssen auch Kenntnisse über die Anforderungen der verschiedenen Markteintrittsformen wie die Kooperation; die Handelsvertretung; der Beteiligungserwerb; der eventuellen Gründung einer Tochtergesellschaft gereicht werden. Vor- und Nachteile der genannten Formen sind für den konkreten Fall zu bestimmen, damit entschieden werden kann.
6. Die Beratung wird über die verschiedenen Quellen der Informationsbeschaffung in Polen Auskunft geben, um den gewünschten Markteintritt von dieser Seite her zu forcieren.
Neben dem Besuch von Messen in Polen, werden die landesspezifischen Informationsquellen, die durch die polnischen Fachfilialen anzuzapfen sind, konsequent zu nutzen sein.
7. Die Beratung wird einen Maßnahmeplan empfehlen, der Auskunft über den personellen und finanziellen Aufwand gibt, der die vertragsrechtlichen Seiten der Produkteinführung wie relevante polnische Normen und Zertifizierungen aufzeigt und die Zeithorizonte der Phasen des Markteintritts benennt.
8. Zu Besonderheiten des polnischen Rechts, zu Zollfragen und Speditionsabwicklungen liegen dem Berater die allgemein zugänglichen Unterlagen vor bzw. ist es unproblematisch, diese zu beschaffen. Der Beratungsbericht wird diese Probleme darlegen.

Kosten / Finanzierung:
In jedem Bundesland wird die Außenwirtschaftsberatung zu 50 von Hundert unterstützt.
Im Freistaat Sachsen zum Beispiel können Zuschüsse für das Beraterkonzept und die Kosten des Beratungsberichtes gewährt werden. Sie betragen bis zu 50 von Hundert, in Sachsen maximal 5.000,- Euro pro Jahr, in Sachsen-Anhalt sogar 15.000,- Euro pro Jahr.
Auf der Grundlage dieser Bestimmungen läßt sich ein günstiger Kosten-/Finanzierungsplan erstellen.

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