Vertrieb in Polen |
Beraterkonzept für die Exporttätigkeit Ihrer Firma in Polen
1. Die Markterschließung erfordert den persönlichen Einsatz
in Polen selbst, da die Vorgänge, die hierzulande als Routine betrachtet werden, auf
polnischer Seite zunächst unerwartete Einzelprobleme aufwerfen und somit unbedingt vor
Ort gelöst werden müssen.
Folglich muß die Beratung darauf orientieren, einen kompetenten, deutschsprechenden Polen
als Kooperationspartner vor Ort und zwar für alle Phasen des Markteintritts zu finden und
der dann vertragsrechtlich zu binden sein wird. Über diesen Kooperationspartner wird
schrittweise ein Vertriebsnetz installiert, das je nach Kundenpotential auszubauen ist.
2. Da die Auswahl des passenden polnischen Kooperationspartners wohl zu bedenken ist, wird
die Firma Ost-West Consulting ihre langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit mit polnischen
Fachfilialen nutzen.
3. In Konsultation mit mit der polnischen Seite, wird zu prüfen sein, wie und wo sich das
Produkt von interessierten Firmen verkaufen läßt, d.h. auch in welchem Ausmaß und in
welchem zeitlichen Rahmen es dem polnischen Markt zur Verfügung gestellt werden muß. Es
muß beraten werden, wie die Marketingmaßnahmen hierfür abzustimmen sind. Die Beratung
muß weiter über die Aufgaben des polnischen Personals beim Vertrieb Aussagen treffen,
über deren Betreuung und Qualifizierung, aber auch über deren Kontrolle ist zu befinden.
Ziel ist es, eine schlagkräftige Vertriebsorganisation aufzubauen.
4. Die Beratung hat Auskunft darüber zu geben, wie und welche Stärken des Produktes und
Stärken der Spezialleistungen von interessierten Firmen auf dem polnischen Markt greifen.
In jedem Fall werden es die vom deutschen Markt her bekannten individuellen Stärken des
Produktes und die speziellen Leistungen der Firmen sein, die in den Mittelpunkt des
Marketings auch in Polen zu stellen sein werden.
5. Neben den marktlichen und den Standortinformationen müssen auch Kenntnisse über die
Anforderungen der verschiedenen Markteintrittsformen wie die Kooperation; die
Handelsvertretung; der Beteiligungserwerb; der eventuellen Gründung einer
Tochtergesellschaft gereicht werden. Vor- und Nachteile der genannten Formen sind für den
konkreten Fall zu bestimmen, damit entschieden werden kann.
6. Die Beratung wird über die verschiedenen Quellen der Informationsbeschaffung in Polen
Auskunft geben, um den gewünschten Markteintritt von dieser Seite her zu forcieren.
Neben dem Besuch von Messen in Polen, werden die landesspezifischen Informationsquellen,
die durch die polnischen Fachfilialen anzuzapfen sind, konsequent zu nutzen sein.
7. Die Beratung wird einen Maßnahmeplan empfehlen, der Auskunft über den personellen und
finanziellen Aufwand gibt, der die vertragsrechtlichen Seiten der Produkteinführung wie
relevante polnische Normen und Zertifizierungen aufzeigt und die Zeithorizonte der Phasen
des Markteintritts benennt.
8. Zu Besonderheiten des polnischen Rechts, zu Zollfragen und Speditionsabwicklungen
liegen dem Berater die allgemein zugänglichen Unterlagen vor bzw. ist es unproblematisch,
diese zu beschaffen. Der Beratungsbericht wird diese Probleme darlegen.
Kosten / Finanzierung:
In jedem Bundesland wird die Außenwirtschaftsberatung zu 50 von Hundert unterstützt.
Im Freistaat Sachsen zum Beispiel können Zuschüsse für das Beraterkonzept und die
Kosten des Beratungsberichtes gewährt werden. Sie betragen bis zu 50 von Hundert, in
Sachsen maximal 5.000,- Euro pro Jahr, in Sachsen-Anhalt sogar 15.000,- Euro pro Jahr.
Auf der Grundlage dieser Bestimmungen läßt sich ein günstiger Kosten-/Finanzierungsplan
erstellen.